Fragen und Antworten

 

Ein neuer Service für Sie: Ich beantworte hier, die am häufigsten gestellten Fragen, die im Zusammenhang mit einer Behandlung in meiner Praxis gestellt werden.
Die Fragen und Antworten werden ständig erweitert und falls Sie eine Frage haben sollten, die noch nicht beantwortet ist, können Sie mir gerne stellen. Sie können hierfür gerne mein Kontaktformular nutzen.

 

Hilft eine osteopathische Behandlung bei Covid-19?

Ganz wichtig: Wenn Sie möglicherweise akut an Covid-19 erkrankt sind kann und darf ich Sie nicht behandeln! Bitte suchen Sie in diesem Falle sofort einen Arzt auf!

Bei Corona Langzeitfolgen oder auch Long-Covid ist das anders. Ich habe mittlerweile in meiner Praxis die Erfahrung gemacht, dass eine osteopathische Behandlung körperliche Spätfolgen einer ausgeheilten Covid-19 Infektion durchaus positiv beeinflussen kann. Sprechen Sie mich gerne an, ob das auch auf Sie zutreffen könnte.

 

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Bevor ich mit der Therapie beginnen kann, ist es wichtig die eigentliche Ursache der Probleme herausfinden. Da die Ursache sich sehr oft in einer anderen Körperregion als die Symptome befindet, muss ich Ihre gesamte Krankheitsgeschichte erfahren. Besonders interessant ist dabei, was in Ihrem Leben vor dem allerersten Auftreten der Beschwerden passiert ist. Je nach Umfang kann das manchmal auch länger dauern, ist aber von entscheidender Wichtigkeit für den nachhaltigen Erfolg der Therapie. Danach folgt in der ersten Sitzung eine osteopathische Untersuchung, die meist übergangslos in die erste Behandlung übergeht.
Bei jeder weiteren Sitzung werde ich zuerst kurz erfragen, ob und in welcher Weise sich seit der letzten Behandlung etwas verändert hat und dann, nach einer kurzen Nachuntersuchung, sogleich mit der Behandlung fortfahren.
Die Dauer einer Sitzung beträgt immer 60 Minuten.

 Bezahlt meine gesetzliche Krankenkasse eine osteopathische Behandlung bei Ihnen?

 

Das hängt ganz von Ihrer Krankenkasse ab! Es gibt einige Kassen die sogar bis zu 8 x 60 € im Jahr einen Zuschuss zu  osteopathischen  Behandlungen gewähren.  Manche Webseiten (z.B. www.osteokompass.de) bieten unter anderem eine  Übersicht  dieser  Krankenkassen.  Am besten  erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung über Möglichkeiten und Ablauf einer Kostenerstattung, da dies von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich sein kann.

Eine sehr häufige Voraussetzung ist ein ärztliches Privatrezept, dass vor der ersten Behandlung ausgestellt werden muss. Dies kann jeder Arzt (z.B. Hausarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Kinderarzt ...) machen, bei dem Sie gerade in Behandlung sind.


Ein Tipp: Falls Ihre Kasse keine Kosten übernimmt, können Sie auch einfach die Kasse wechseln. Lassen Sie sich doch bei Ihrer Wunsch-Kasse beraten.

 

Eine Grundvoraussetzung, die immer erfüllt werden muss ist, dass der Therapeut eine qualifizierte Ausbildung vorweisen kann, über die ich selbstverständlich verfüge:
In der SKOM (Privatschule für osteopathische Medizin in Ulm und Hamburg) absolvierte ich eine zertifizierte 5-jährige Ausbildung und legte die Abschlussprüfung erfolgreich vor der BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.) ab.
Des Weiteren bin ich ordentliches und aktives Mitglied im Berufsverband R.O.D. (Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH) und nehme regelmäßig an zertifizierten Fortbildungen teil.

 

Osteopathie auf Rezept mit Kostenerstattung von gesetzlichen Krankenkassen - hat sich etwas geändert?

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht die Möglichkeiten habe eine aktuelle Liste von Krankenkassen, die Osteopathie auf Rezept mit Kostenerstattung anbieten, zur Verfügung stellen kann. Bitte folgen Sie diesem Link zur Homepage von www.osteokompass.de, dem Wegweiser für Osteopathen und Patienten. Dort finden Sie eine Liste der Gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen auf Rezept erstatten, die meist ständig aktualisiert wird.

Aktuell: Zum Stichtag 01.01.2023 berichteten mir einige Patienten, dass viele gesetzliche Krankenversicherungen ihre Leistungen für Osteopathie gekürzt haben. Bitte erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenversicherung ob sich etwas für Sie verändert hat. Ebenfalls sollten Sie genau nachfragen, ob Sie ein Rezept oder Überweisung benötigen und dies auf jeden Fall vor der ersten Behandlung ausstellen lassen.

 

Ich habe eine  private Krankenversicherung / private Zusatzversicherung - erhalte ich eine Kostenerstattung?

 

Grundsätzlich ist eine Kostenerstattung meiner Rechnungen, durch Ihre private Krankenversicherung /Zusatzversicherung möglich, denn ich rechne nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Wie hoch diese Erstattung dann genau ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertragsbedingungen ab, d.h. ob Behandlungen durch den Heilpraktiker inkludiert sind. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

 

 

Ich bin beihilfeberechtigt - erhalte ich eine Kostenerstattung?

 

Grundsätzlich erhalten Beihilfeberechtigte eine Kostenerstattung meiner Rechnungen, denn ich rechne nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Wie hoch diese Erstattung dann genau ist, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle.

 

Ich bin schwanger - darf ich zum Osteopathen gehen?

 

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, außer Ihr:e Gynäkolog:in oder Hebamme rät Ihnen davon ab. Viele Schwangere empfinden es als äußerst wohltuend bei verschiedensten Schwangerschaftsbeschwerden und es gibt auch einige Studien, die das belegen wie z.B. „Franke H, Franke J-D, Belz S, Fryer G. Osteopathic manipulative treatment for low back and pelvic girdle pain during and after pregnancy: A systematic review and meta-analysis. JBMT 2017; 21 (4): 752–762“  im Zusammenhang mit Rückenschmerzen.

Auf der Webseite der OsteopathieSchule Deutschland finden Sie eine Überblick über das Thema mit mehreren Links zu aktuellen Studien. https://osteopathie-schule.de/osteopathische-behandlung-in-der-schwangerschaft/

Übrigens: Um Ihnen eine qualifizierte Schwangerschaftsbegleitung anbieten zu können, habe ich an dahingehenden Fortbildungen teilgenommen.